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Tapio Liller

Social Media & Recht - Haftungsrisiken beim Sharing über Facebook, Google Plus & Co (Teil 1 Urheberrecht) - 2 views

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    Überblick zu den Risiken von Sharing über Facebook, Google+ aus urheberrechtlicher Sicht von RA Dr. Carsten Ulbricht
Tapio Liller

Social Media & Recht - Wem gehören Twitter Follower - Eigentum an Social Media Accounts - 2 views

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    Wem gehören Twitter Follower - Eigentum an Social Media Accounts Ein Beitrag von RA Carsten Ulbricht.
Tapio Liller

Gefälschte Fans bei Weleda ? - Rechtliche Bewertung falscher Facebook Profile - Fake Astroturfing & Recht Wettbewerbsrecht UWG - 4 views

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    Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht erinner daran, dass Astroturfing, der Einsatz gefälschter Profile und Kommentare gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt.
Tapio Liller

Web 2.0, Social Media & Recht - Artikel mit Tag arbeitsrecht - 3 views

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    Übersicht von Artikeln zu Social Media und Arbeitsrecht von RA Carsten Ulbricht
Marie-Christine Schindler

Influencer-Marketing & Recht: Kennzeichnungsrichtlinien für Influencer, Agenturen und Unternehmen - 0 views

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    Hier schafft Rechtsanwalt Dr. Carsten Ulbricht Klarheit, sehr hilfreich ist die grafische Darstellung der verschiedenen Kooperationen. Ist zwar deutsches Recht, aber auch für Schweizer nützlich.
Tapio Liller

Daimler AG gegen Beleidigungen auf Facebook - Rufschädigung und Meinungsäußerung - Social Media Recht Rechtsanwalt - 1 views

  • Unternehmen, die zumindest die eigenen Mitarbeiter vor unbedachten Fehlern oder Grenzüberschreitungen bewahren wollen, um sich damit schlussendlich auch selbst vor Risiken zu schützen, den können sachangemessenen Social Media Policy auch nicht mit fünf kurzen Hinweisen a la „Think before you post“ getan sein sollte.
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    "Unternehmen, die zumindest die eigenen Mitarbeiter vor unbedachten Fehlern oder Grenzüberschreitungen bewahren wollen, um sich damit schlussendlich auch selbst vor Risiken zu schützen, den können Social Media Guidelines helfen, den eigenen Mitarbeitern kommunikative, rechtliche bis hin zu datensicherheitstechnischen Aspekten zu vermitteln. Dabei zeigt der aktuelle Fall auch, dass es bei einer sachangemessenen Social Media Policy auch nicht mit fünf kurzen Hinweisen a la „Think before you post" getan sein sollte."
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